Für welche Bodenfunde sind Archäologen zuständig?

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Für welche Bodenfunde sind Archäologen zuständig?

Beitragvon Blattspitze » 19.02.2019 10:11

Mal wieder Sondengänger im Focus. Interessante Frage: Wann handelt es sich um einen archäologischen Fund?
"Das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten trägt der Freistaat. Eine Begründung des Gerichtes: Die Archäologen hätten den Finder auch einfach mal fragen können, ohne ihm gleich Konsequenzen anzudrohen.
...
Ganz eindeutig fällt die Antwort vor Gericht nicht aus: Grob können Hobby-Schatzsucher sich nach Einschätzung des Gerichtes daran orientieren, dass alles, was jünger ist als 1945, wahrscheinlich kein Denkmal ist. Gleiches gilt - unabhängig vom Alter - auch für sogenannte „Massenfunde“ wie beispielsweise Patronenhülsen. Und für alte Cola-Dosen. Vorsicht ist dagegen geboten bei Funden, die einen besonderen Bezug zum Nationalsozialismus haben. „Weil diese Zeit eine besondere Rolle für die Geschichte dieses Landes spielt“, wie ein Archäologe vom Landesamt vor Gericht betont."


und besonders interessant:
"Nur 10 bis 15 Menschen pro Jahr melden laut BLfD in Bayern archäologische Funde."
!!!
https://www.focus.de/wissen/mensch/arch ... 55767.html
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Re: Für welche Bodenfunde sind Archäologen zuständig?

Beitragvon Monolith » 19.02.2019 21:24

Das alles nach 1945 entstandene kein Denkmal sein soll, halte ich für absurd. In Berlin werden beispielsweise Fluchttunnel unter Denkmalschutz gestellt und wissenschaftlich untersucht, da sie einmalig sind und kaum Dokumente über sie existieren. Ohne diese Schutzmaßnahmen würden sie ohne jede Kenntnisnahme zerstört werden. Dasselbe gilt für Abschnitte der Berliner Mauer, diese sind Denkmal und Mahnmal zugleich. Immer wieder werden Abschnitte von Prototypen der Mauer entdeckt und dokumentiert, da kaum Aufzeichnungen über diese erhalten geblieben sind. Ich finde es schon wichtig, dass diese Auswüchse des Staatsterrors ausreichend untersucht und dokumentiert werden. Das öffentliche Interesse ist außerdem da, so hat Berlin ein DDR- und ein Spionagemuseum zu bieten.
Dass es in Bayern keine Schatzregal-Regelung gibt, ist traurig. Mal sonntags mit dem Sohn Metallfunde aus den Boden zu klauben und dabei Kontexte undokumentiert zu zerstören halte ich für kein Kavaliersdelikt.
Ich frage mich, ob Bayern eine aktive ehrenamtliche Bodendenkmalpflege hat? Von diesen gehen in M-V jährliche mehrere hundert Fundmeldungen ein. Wie viele es von Nicht-Bodendenkmalpflegern sind, weiß ich allerdings nicht.
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Re: Für welche Bodenfunde sind Archäologen zuständig?

Beitragvon Blattspitze » 28.02.2019 10:14

Hmm, es geht ja eigentlich um die Frage wofür Archäologen (hier verstanden als Prähistoriker)zuständig sind.
Wirklich für alle Bodendenkmale? Und auch für Dinge, die jünger als 1945 sind?
So rein pragmatisch gedacht, abseits von spektakulären Fluchttunneln.
Was geben wir dem Normalmenschen beim Umgraben des Gartens vor, ab wann er einen Archäologen rufen soll? Ist doch im Moment unmöglich zu beantworten, oder?
Stellt Euch vor, die Menschen würden bei allen festgestellten anthropogenen Bodenveränderungen oder Funden tatsächlich Archäologen rufen. Ich bin mir sicher, es gäbe bald relativ präzise Definitionen, wann Archäologen benachrichtigt werden dürfen. Die Alternative (zahlreiche neue Archäologen mit Neuzeit - Spezialausbildung) wäre zu teuer.
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Re: Für welche Bodenfunde sind Archäologen zuständig?

Beitragvon Monolith » 28.02.2019 15:59

Naja, auf die Frage der Zuständigkeit wurde eine Definition versucht und es seien dann Archäologen für bewegliche und unbewegliche Denkmale zuständig, wenn diese aus einer Zeit stammen, die eine besondere Rolle für die Geschichte dieses Landes spielt. Darunter fielen ja die von mir aufgezählten Beispiele. Damit kann aber auch jeder Zeitpunkt in der Vergangenheit gemeint sein, egal wie weit zurückliegend, aber (so interpretiere ich es) bereits abgeschlossen. Mit der Definition kann ich leben. Jedoch eine genaue zeitliche Grenze (zum Beispiel alles vor 70 Jahren) zu setzen, fände ich nicht sinnvoll, denn die würde sich ja mit jedem neuen Jahr verschieben. Zudem werden die Gegenstände der abgeschlossenen Vergangenheit nicht allein dadurch "besser", dass sie länger im Boden liegen. Im Gegenteil geht dann sogar noch mehr an Informationen verloren. Ich stimme zu, dass es eine klare Definition zur Orientierung brauch, aber die zeitliche Grenze ist keine sinnvolle meiner Meinung nach.
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