
einmal Bildzeitung und dann auf alles schießen was sich bewegt?
http://weilburger-nachrichten.de/2011/0 ... uernopfer/
Das klingt jetzt aber ganz anders wie die erste Meldung
Moderatoren: Nils B., Turms Kreutzfeldt, Hans T., Chris
Das kann man aus der Ferne nicht beantworten. Bei Beamten wäre es anders als bei Angestellten und dann weiss man nicht, ob irgendwelche Versetzungsklauseln drinstehen und zudem gehe ich davon aus, dass sie "zugestimmt" hat....Ob die Versetzung von Frau von Kurzynski arbeitsrechtlich anfechtbar ist? Ich vermute mal nicht...
Hat ein Dienstherr nicht auch die Pflicht zur Fürsorge gegenüber seinen Angestellten?